Was kann ich studieren?

Nicht immer ist für den Zugang zur Hochschule ein Abitur oder Fachabitur nötig, es gibt inzwischen auch die Möglichkeit, mit einer beruflichen Qualifikation zu studieren. Je nach dem bisher erreichten Abschluss unterscheiden sich aber die weiteren Möglichkeiten für ein Studium. Das Schaubild gibt die Zugangsmöglichkeiten schematisch wieder: 

 

Studieren als Weiterbildung - auch ohne Abitur

Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Berufserfahrung bzw. der bestandenen Meister- oder gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung oder als Absolvent einer Fachschule oder Fachakademie haben Sie Zugang zu grundständigen Studiengängen (insbesondere Bachelorstudiengängen). Um auch Berufstätigen ein Studium zu ermöglichen, bieten die bayerischen Hochschulen zunehmend Bachelorstudiengänge an, die in Teilzeit oder berufsbegleitend studiert werden können.

 

Weiterstudieren nach dem ersten Hochschulabschluss

Voraussetzung für den Zugang zu einem Masterstudium ist ein erster Hochschulabschluss

Die Masterstudiengänge sind damit für diejenigen, die bereits über einen Hochschulabschluss verfügen, eine ideale Möglichkeit zur akademischen Weiterqualifikation. Unterschiedliche Ausgestaltungen als konsekutiver oder als weiterbildender Master, und unterschiedliche Studienformate wie VollzeitTeilzeit oder berufsbegleitend bieten viel Flexibilität.


Nachfolgend erahlten Sie alle Informationen über die Regelung des Hochschulzugangs:

 


Mit Berufsabschluss und Berufserfahrung

Seit dem Wintersemester 2009/2010 können Sie studieren, wenn Sie folgende Qualifikationen mitbringen:

  • Erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und
  • mindestens drei Jahre hauptberufliche Berufspraxis.
     

Damit können Sie den fachgebundenen Hochschulzugang erlangen. 

Zunächst müssen Sie aber ein Beratungsgespräch an der Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften absolvieren, an der Sie studieren möchten. Zusätzlich muss die Hochschule Ihre Studieneignung feststellen. Dies geschieht nach Wahl der Hochschule entweder

  • durch eine Zugangsprüfung oder
  • durch ein Probestudium von mindestens einem Jahr.
     

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in der 
Qualifikationsverordnung – QualV.

Mit dem fachgebundenen Hochschulzugang können Sie sich um einen Studienplatz bewerben, und zwar

 

 


Mit Meister- oder beruflicher Fortbildungsprüfung oder als Absolvent einer Fachschule oder Fachakademie

Für Meisterinnen und Meister, Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Fortbildungsprüfung sowie für Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen und Fachakademien wurde durch die Hochschulrechtsänderung im Jahr 2009 der Zugang zu Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften weiter geöffnet. 

Den allgemeinen Hochschulzugang erhalten Sie:

  • als Absolvent oder Absolventin der Meisterprüfung oder 
  • als Absolvent oder Absolventin einer gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung oder
  • als Absolvent oder Absolventin einer Fachschule (z. B. Technikerinnen und Techniker) oder
  • als Absolvent oder Absolventin einer Fachakademie (z. B. Erzieherinnen und Erzieher).
     

Sie müssen vor Aufnahme des Studiums ein Beratungsgespräch an der Hochschule Ihrer Wahl führen.

Mit dem allgemeinen Hochschulzugang können Sie sich um einen Studienplatz in allen Studiengängen und Fachrichtungen an jeder Universität, Kunsthochschule und Hochschule für angewandte Wissenschaften bewerben.

Wichtiger Hinweis: Informieren Sie sich rechtzeitig über aktuelle Zulassungsbeschränkungen, Formalitäten und Bewerbungszeiträume an der jeweiligen Hochschule.

 


Mit Studienabschluss

Grundvoraussetzung für den Zugang zu einem Masterstudium ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Dies ist heute im Regelfall der Abschluss in einem Bachelorstudium, aber auch Studiengänge mit den Abschlüssen Magister, Diplom oder Staatsexamen ermöglichen den Zugang zum Masterstudium.

Daneben werden weitere Qualifikationsanforderungen für den Zugang zum Masterstudium von der jeweiligen Hochschule festgelegt. 

Das Masterstudium kann sich sowohl unmittelbar an den ersten Abschluss anschließen. Es können aber auch Phasen der Berufstätigkeit zwischen dem ersten Hochschulabschluss und dem Masterstudium liegen.

 

 


Mit Studienabschluss und Berufserfahrung

Eine Sonderform des Masterstudiums ist das weiterbildende Masterstudium. Dieses ist als akademische Weiterbildung für Personen gedacht, die zusätzlich zum ersten Hochschulabschluss bereits Berufserfahrung haben und mit dem Studium eine weitere akademische Qualifikation (oft auch in einem anderen Fachgebiet) erwerben möchten.

Die Zulassung zu einem weiterbildenden Studium setzt neben dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mindestens einem Jahr voraus. 

Daneben werden weitere Qualifikationsanforderungen für den Zugang zum weiterbildenden Masterstudium von der jeweiligen Hochschule festgelegt.